Wednesday, July 26, 2006

Deutsch-Israelische Gesellschaft und seine fragwürdige Münchner Gruppe

Wie zu vielen anderen Ländern gibt es auch für den Austausch mit Israel eine bilaterale Landesgesellschaft. In hier sind so honorige Persönlichkeiten der frühere Bundesminister und Bertelsmann-Vorstand, Manfred Lahnstein, oder die frühere Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, im Vorstand vertreten. Und auch in München gibt es eine Gruppe der DIG.

Ein Blick auf die Homepage jener Gruppe erhellt jedoch einiges zum Charakter dieser "Aktivisten." Unter der Rubrik "Nahost-Konflikt" werden dabei erhellende Weisheiten herausgestellt, die man nicht bei einer honorigen Organisation wie der DIG vermutet. Da wird per se das Recht auf ein Land Palästina in Zweifel gezogen - Überschrift: "Palästina . Fragliche Identität". Ausgegangen wird dabei von Kaiser Hadrian, der order qua mufti den Namen "Palästina" als Zeichen der Vertreibung der Juden aus ihrem Stammland beschloss.
Die Geschichtsklitterung dieser eher fragwürdigen Münchner DIG-Abspaltung geht jedoch noch weiter. Wörtlich heißt es:

Eine in den Jahren 1943 bis 1947 und 1949 bis 1963 erstellte Studie, in der mehr als 800 Dörfer im westlichen Palästina überprüft wurden, ergab, dass die arabischen Einwohner überwiegend aus anderen Ländern stammten.

Diese Darstellung ist mehr als fraglich und stellt die Kompetenz jener Gruppe selbst in Frage.

Den zunächst in generell fraglich, Existenzfragen von Staaten und Nationen von ihrer historischen Besiedlung abhängig zu machen. So wären damit Einwanderernationen wie die USA, Canada, Australien und Neuseeland per se in Frage gestellt. Man darf nicht vergessen, dass die Besiedlung jener Länder mit der Vertreibung bis Ausmerzung großer Teile der Ureinwohner erkämpft wurde und zwischenzeitlich in diesen Ländern der Versuch unternommen wird, eine Aussöhnung herzustellen.
Auch nahezu alle Länder Afrikas sind Nationen, die gerade nicht auf dem ethnischen Herkunftsprinzip beruhen. Die San wären dann - nur als Beispiel herausgegriffen - die einizigsten existierenden Volksgruppen im südlichen Afrika und Staaten wie Namibia oder Südafrika illegitim.

Aber diese obskure Münchner DIG-Gruppe verkennt dabei noch eine andere fundamentale Tatsache. Der Staat Israel beruht einzig und allein auf der Zuwanderung der weltweit lebenden Juden. Seine Gründungsgeschichte ist eng mit dem Holocaust verbunden, der erst den Anstoß für die Weltgemeinschaft gegeben hat, diesen Staat zu gründen. Menschen jüdischen Glaubens sind, nachdem sie von Kaiser Hadrian endgültig vertrieben wurden, in aller Welt daheim gewesen und noch heute gibt es weltweit starke jüdische Glaubensgemeinschaften. Wer also behaupten möchte, ein palästinensischen Volk würde es nicht geben, muss gleichzeitig auch akzeptieren, dass es mit eben jener Begründung ein israelischen Volk ebenfalls nicht geben würde.

Die Merkwürdigkeiten jener fragwürdigen Darstellung wird dann auch fortgesetzt unter der Überschrift "Palästina "Besetzung" völkerrechtliche Aspekte". Die Autoren machen sich in jener Passage recht willkürlich über das Völkerrecht und verbindliche UN-Beschlüsse her und obwohl die UN-Resolution 181 als die "Gründungsurkunde" Israels gesehen wird, wird sie in der Bodenfrage für Palästina schlicht negiert.
Die Begründung dafür ist scheinbar einfach wie falsch. Einerseits wird bereits Jordanien als der "erste palästinensische Staat" gesehen, waraus demnach gefolgert wird, dass ein sogenannter zweiter Palästinastaat illegitim sei.
Begründet wird dies auch aus dem Palästina-Mandat an Großbritannien aus dem Jahre 1922. Demnach sei nur dem jüdischen Volk das Recht auf einen eigenen Staat auf dem Boden Palästinas gegeben. Die Argumentation, so krud sie auch sei, kann jedoch dahin gestellt bleiben, da die Autoren schlicht verkennen, dass mit der UN-Resolutin 181 eine veränderte völkerrechtliche Grundlage aufgrund veränderter Gegebenheiten geschaffen wurden. Hier wurde genau jene Zwei-Staaten-Lösung anvisiert, die zwischenzeitlich auch von der israelischen Regierung unter dem früheren Ministerpräsidenten Sharon grundsätzlich anerkannt wurde. Insofern ist zwischenzeitlich Standard, dass die Besetzung des Ghaza wie des Westjordan durch Israel völkerrechtswidrig und die Besatzung durch Israel zu beenden ist.

In der Gesamtbetrachtung jener Münchner DIG-Gruppe hilft der Hinweise

"Die Beiträge der Webseite entsprechen nicht unbedingt der Meinung des Vorstandes der DIG."


relativ wenig. Wer einen Beitrag an so prominente Stelle plaziert, macht sich den Inhalt zu eigen. Er zeigt jedoch, dass er zu den ewig gestrigen gehört und dies ist bei einer Organisation, die sich eigentlich den Austausch auf die Fahnen geschrieben hat, bedauerlich.

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