Wednesday, August 20, 2008

BILD begradigt die Stellungen


Sommerzeit, Gurkenzeit. Dachte sich die Bild und holte ein immer wieder kehrendes Thema hervor: Der reiche Beamte. Die Rechnung der BILD: rund eine halbe Million erhält der Durchschnittspensionär und bei 16,5 Lebensjahren macht dies die stolze monatliche Summe von 2.900 € aus, abzüglich Steuern und Krankenversicherung. Für den Rentner bleiben nur 667 € übrig. Der Höhepunkt aber ist, dass der reiche Beamtenpensionär nicht einen Cent in die Pensionskasse eingezahlt hat.

Wenn BILD eine Rechnung mal aufmacht, darf man gespannt sein und mit Sicherheit dürfte das mathematische Gefühl wie auch die Faktenlage recht dürftig sein. Und so auch hier.
BILD geht bereits von unterschiedlichen Grundlagen aus: Während nämlich in der Pension nicht nur den Renten- sondern auch der Anteil der Betriebsversorgung enthalten ist, sollte man hier durchaus gleichziehen. Beim herangezogenen Rentner ist dieser Anteil wohlweislich verschwiegen worden.
Auch verschweigt BILD gekonnt, dass die laufenden Bezüge des Beamten ein ganzes Stück weit geringer sind. Ziel: Die Bildung von Rückstellungen. Der Gesetzgeber hatte nämlich bereits zu Beginn der Zeit der Bundesrepublik (alt) genau dieses Problem erkannt, nur vergessen, auch tatsächlich Rückstellungen zu bilden.
Aber der Text ist beim lesen selbst auch bereits nicht widerspruchsfrei: "Bei gleichem Einkommensverlauf und Renteneintritt bekommt er 1674,57 Euro Rente." Wie die Zeitung dann auf eben jene Gesamtrente von 130 777 € (667 € mal 16,5 Jahre Rentnerdasein) kommt, bleibt wohl das ewige Rätsel des Zentralorgans des deutschen Proletariats.

Nur einer scheint wirklich - alle Jahre wieder - auf den Zug aufzuspringen: Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahlen.
„Noch immer sind Pensionäre im Vergleich zu den Rentnern relativ üppig versorgt. Deshalb sollte das Pensionsniveau abgesenkt werden. Die Pensionsanpassungen müssen auf Dauer ebenso begrenzt werden wie die Renten aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktors.“
Nur vergisst er eben, dass dann auch die Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes fällig würde.

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